Unsere Versicherungslösungen Personenversicherungen
Das wertvollste Kapital eines Unternehmens sind seine Mitarbeitenden. Sie zu schützen, hat höchste Priorität. Wir zeigen Ihnen, wie Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitenden optimalen Schutz gewährleisten.

Was ist eine Personenversicherung?
Personenversicherungen schützen das „Human Capital“ Ihres Unternehmens angesichts der Unwägbarkeiten des Lebens: Arbeitsunfähigkeit, Krankheit, Invalidität, Tod … Diese Versicherung betrifft das gesamte Lohn- und Gehaltspersonal sowie die Schlüsselpersonen.
Individueller Personenschutz mit RMT
Das Risiko von Berufsunfähigkeit, Unfällen und sonstigen Gefahren, denen Ihre Angestellten im Rahmen ihrer Aufgaben ausgesetzt sind, macht eine Personenversicherung in angemessenem Umfang unerlässlich.
RMT bietet Ihnen maßgeschneiderte Versicherungslösungen, die Ihre Mitarbeitenden ein Leben lang absichern: von A wie betriebliche Altersvorsorge bis Z wie Zusatzkrankenversicherung.
Unser Team von Fachleuten berät sie persönlich, analysiert Ihren Bedarf gründlich und arbeitet eine Versicherungslösung aus, die Ihre Mitarbeitenden bestmöglich schützt.

Welche Personenversicherungen gibt es generell?
Kollektive Zusatzkrankenversicherung („Mutuelle“)
Seit 1. Januar 2016 ist jeder Arbeitgeber im Privatsektor in Frankreich verpflichtet, seinen Mitarbeitenden eine Zusatzkrankenversicherung anzubieten. Diese übernimmt die gesamten oder einen Teil der medizinischen Kosten Ihrer Mitarbeitenden. Es handelt sich um gesetzlich festgelegte Mindestgarantien, sogenannte „Gesundheitsbudgets“, die die Leistungen der Krankenversicherung ergänzen, da diese nur einen Teil der anfallenden Kosten erstattet. Beiträge müssen zu mindestens 50 % übernommen werden. Der Arbeitgeber kann bei Abschluss des Vertrags die Höhe der Erstattung der Leistungen frei wählen. Für Führungskräfte in Frankreich sind relativ hohe Garantien die Regel.
Wichtig zu wissen: Je nach Branche erlegen Tarifverträge Unternehmern bestimmte Mindestpflichten gegenüber ihren Angestellten auf. Wir achten stets darauf, dass unser Angebot den gesetzlichen Rahmen einhält.
Vorsorgeversicherung
Langzeitkrankheit, Invalidität oder Tod können schwerwiegende finanziellen Folgen für Ihre Angestellten (und deren Angehörige) nach sich ziehen. Die Vorsorgeversicherung deckt diese Risiken ab und sichert so den Lebensstandard Ihrer Mitarbeitenden bei Unfällen oder Krankheit.
Die Vorsorgeversicherung ergänzt die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung und die durch die gesetzlichen Systeme der Sozialversicherung abgedeckten Leistungen.
Die Leistungen aus einer Vorsorgeversicherung schützen Ihre Angestellten und deren Familien vor bestimmten Lebensrisiken, indem sie einen Teil des Einkommensverlustes ausgleichen:
- Im Falle einer Invalidität erhält der Arbeitnehmer eine Rente oder eine Auszahlung.
- Im Falle einer längeren Arbeitsunterbrechung erhält der/die Arbeitnehmer/in ein Tagegeld.
- Im Todesfall wird an die Angehörigen verstorbener Versicherter eine festgelegte Summe ausbezahlt.
Wichtig zu wissen: Die Vorsorgeversicherung ist in Frankreich nicht für alle Unternehmen verpflichtend. Der Tarifvertrag schreibt jedoch den Abschluss einer Vorsorgeversicherung für leitende Angestellte und – je nach Branchentarifverträgen – für Mitarbeitende ohne Leitungsfunktion zwingend vor.
Betriebliche Zusatzrente
Berufstätige sollten sich bereits frühzeitig Gedanken über ihre finanzielle Situation im Ruhestand machen, um ihren Lebensstandard später aufrechterhalten zu können.
Die betriebliche Zusatzrente stockt die Altersversorgung Ihrer Angestellten um ein zusätzliches Einkommen in Form von Kapital und/oder einer lebenslangen Rente auf. Ist der Ruhestand erreicht, wird die Zusatzrente in einer vereinbarten Höhe entweder auf einmal oder monatlich ausgezahlt – im letztgenannten Fall inklusive einer jährlichen Anpassung Mit dieser Versicherungslösung, unterstützen Sie die finanzielle Absicherung Ihrer Mitarbeitenden im Ruhestand und binden sie so langfristig an Ihr Unternehmen.
Restschuldversicherung
Eine Restschuldversicherung sichert Ihre Investitionen und das Unternehmen und schützt Ihre Angehörigen. Sie übernimmt im Falle von Tod, Invalidität oder Arbeitsunfähigkeit die Restschuld Ihres Darlehens.
Der Abschluss einer Restschuldversicherung ist in Frankreich nicht verpflichtend. Es handelt sich vielmehr um eine Absicherung der Rückzahlung von Darlehen an die kreditgebende Bank.
Versicherungen für Schlüsselpersonen und Selbstständige
RMT bietet in Frankreich auch Personenversicherungen für Schlüsselpersonen und Selbstständige an. Im Mittelpunkt steht dabei, den Fortbestand eines Unternehmens auch bei einem vorübergehenden Ausfall (Krankheit) oder endgültigen Verlust (Todesfall) einer Person zu gewährleisten. Diese Versicherungslösung ermöglicht es, die medizinischen Kosten einer Schlüsselperson zu übernehmen, ihr Einkommen zu sichern und ihren Lebensstandard im Ruhestand durch die Zahlung von Tagegeldern oder Festsummen aufrechtzuerhalten.
Anders als Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft profitieren Selbstständige nicht von einer betrieblichen Krankenversicherung. Für die optimale soziale Absicherung dieser Berufsgruppe bieten wir eigene Krankenversicherungs- und Vorsorgelösungen an.
Sie wünschen sich fachkundige Beratung? Aber sicher!
Bei Fragen zu unseren Versicherungen und Leistungen oder für die Meldung eines Schadens stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.